Kanzlei in Lausanne
Quentin Herold vertritt schweizerische und ausländische Klienten in erbrechtlichen Streitigkeiten sowohl bei Verhandlungen als auch vor schweizerischen Gerichten und Behörden. Ausserdem berät er schweizerische und ausländische Privatkunden bei der Nachlassplanung, Unternehmer bei der Übertragung ihres Unternehmens und Landwirte bei der Übertragung ihres landwirtschaftlichen Betriebes. Seine Tätigkeitsbereiche decken insbesondere das Vertragsrecht, das Gesellschaftsrecht, besonders Stiftungen, und Trusts ab.
Praktizierte Sprachen :
Französich / Englisch / Deutsch